Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des EMS for you Studios mit seinen Mitgliedern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

1. WER SIND WIR?
Enrico Wagner ist Inhaber des Fitness-Studios EMS for you (im Folgenden: „Studio”) in der Niederkirchnerstr. 2, 04107 Leipzig.

2. FÜR WEN GELTEN DIESE BEDINGUNGEN?
Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Deinem Studio und Dir, dem Mitglied, soweit umseitig nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen Deinerseits akzeptieren wir nicht.

3. WAS BIETEN WIR?
Du trainierst bei uns hart, jede geöffnete Woche für 30 Minuten: Wir starten mit einer Erwärmung, z.B. am Rudergerät. Wir stellen Dir einen Trainer und ein EMS-Trainingsgerät. Aktuell haben wir die Geräte des Marktführers miha bodytec Serie II installiert. Die Trainingszeiten vereinbaren wir mit Dir und versuchen uns dabei nach Deinen Wünschen zu richten. Wir bitten um Verständnis, dass Zeiten von anderen Kunden bereits gebucht sein können. Es kann vorkommen, dass ein Trainer mehrere Mitglieder gleichzeitig in Form bringt. Die verfügbaren Termine während der Öffnungszeiten jedenfalls Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr (außer feiertags) stellen wir auf unserer Online-Buchungsplattform dar. Wir öffnen mindestens 48 Wochen im Jahr. Meist eine Woche zu Ostern und Weihnachten und bis zu zwei Wochen im Sommer erholen auch wir uns und machen das Studio fit. Wir kündigen die Schließzeit vorher an. Die Beitragspflicht bleibt unberührt. Wir garantieren Dir ein abwechslungsreiches Training und mit verschiedenen Methoden, um Deinen Körper stets neu herauszufordern. Nach jedem Training bieten wir Dir einen nahrhaften Eiweiß-Shake an. Überdies versuchen wir stets, unser Angebot durch zusätzliche kostenlose oder kostenpflichtige Services abzurunden, z.B. Parkplatz oder Öffnungszeiten. Wir entwickeln diese Zusatzleistungen weiter und können diese auch verändern oder einstellen.

4. WAS GILT BEI TRAININGSGUTSCHEINEN?
Für Gutscheine gelten nur die Ziffern 1-5, 7 Sätze 1 und 2 sowie Ziffern 12-15 mit folgenden Besonderheiten: Den Gutschein bezahlst Du bitte im Voraus. Er gilt für die angegebene Anzahl an Trainings, ohne dass Du dabei an den Wochenrhythmus gebunden bist. Der Gutschein gilt 2 Jahre nach seiner Ausstellung.

5. WER KANN MITGLIED WERDEN?
Hast Du Dein 15. Lebensjahr noch nicht vollendet, kannst Du leider noch nicht Mitglied werden. Bist Du bereits älter aber noch nicht volljährig kannst Du nur Mitglied werden, wenn Deine gesetzlichen Vertreter (in der Regel: Deine Eltern) zustimmen.

6. WANN MUSS ICH BEITRÄGE ZAHLEN?
Der Monatsbeitrag für jeden Kalendermonat ist jeweils im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats fällig. Rumpf- und Schlussmonate einer Mitgliedschaft rechnen wir tagesgenau ab; sie sind fällig am Ende dieser Kalendermonate. Kommst Du mit zwei oder mehr Beiträgen in Verzug, werden sämtliche Monatsbeiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Das Training ruht bis zum Zahlungseingang. Ausgefallene Termine verfallen. Bei von Dir zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir Dir die uns hierdurch entstehenden Bankgebühren.

7. WAS GILT, WENN ICH DIESE WOCHE NICHT KANN?
Bitte informiere uns mindesten 24 Stunden vorher, wenn Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst. Dann suchen wir einen anderen Termin. Kommt die Absage später oder gar nicht, gilt der Termin als wahrgenommen. Kannst Du in einer Woche ausnahmsweise gar nicht trainieren, kannst Du den Termin um bis zu zwei Wochen verschieben, nach vorn oder hinten. Passiert das mehrere Wochen nacheinander, gilt Ziffer 7 oder wir treffen mit Dir ausnahmsweise eine Einzelvereinbarung.

8. KANN ICH DEN VERTRAG BEITRAGSFREI RUHEND STELLEN?
Wir gewähren Dir auf Deinen Antrag eine beitragsfreie Ruhezeit Deiner Mitgliedschaft bei Nachweis, dass Dir Sport nicht möglich ist, und zwar in folgenden Fällen: a) bei Krankheit, b) bei Schwangerschaft und acht Wochen nach der Geburt, c) bei längerer beruflich bedingter Abwesenheit oder d) Urlaub, letzteres jedoch höchstens zweimal einen Monat im Kalenderjahr. Eine Ruhezeit gewähren wir immer für volle Kalendermonate. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Ruhemonate; auch die Kündigungsfristen verschieben sich entsprechend. Der Antrag muss eine Woche vor Beginn der Ruhezeit in Textform zugehen.

9. WANN BEGINNT UND ENDET MEINE MITGLIEDSCHAFT?
Deine Mitgliedschaft beginnt zum umseitig angegebenen Datum, sonst mit Unterschrift. Du kannst den Vertrag zum Ende der 12-wöchigen Probezeit kündigen, und zwar bis spätestens 10 Wochen nach Beginn der Mitgliedschaft, vorausgesetzt Du hast mindestens 8x Deinen Sportsgeist unter Beweis gestellt und bei uns trainiert. Dein Vertrag verlängert sich jeweils um seine ursprüngliche Dauer, höchstens jedoch um 12 Monate, es sei denn, Du oder wir kündigen den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Hatten wir eine Laufzeit von 2 Jahren vereinbart, verlängert sich der Vertrag zu den vorn aufgedruckten Konditionen eines 12-Monats-Vertrages. Möchtest Du wieder die Vorteile eines 2-Jahres-Vertrages genießen, schließen wir gern einen neuen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung wirkt nur, wenn sie in Textform erfolgt.

10. KANN ICH KÜNDIGEN, WENN ICH UMZIEHE?
Ziehst Du um und Dein neuer Hauptwohnsitz liegt nun außerhalb eines Radius von 30 km (Luftlinie) um das Studio, kannst Du die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen, und zwar mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Du bis zum Kündigungstermin eine Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes als Ersatzwohnsitz vorlegst.

11. WANN ÄNDERN SICH DIE BEITRÄGE?
Während der Erstlaufzeit erhöhen wir Beiträge nie, mit einer Ausnahme: Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so passen wir auch entsprechend an. Da sich auch unsere sonstigen Kosten nach und nach erhöhen, behalten wir uns vor, Dir Beitragserhöhungen vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitzuteilen. Sie gelten als genehmigt, wenn Du nicht binnen drei Wochen ab Zugang der Beitragsmitteilung in Textform widersprichst. Auf die Widerspruchsmöglichkeit werden wir dabei gesondert hinweisen.

12. WAS GILT BEZÜGLICH HAUSORDNUNG UND HAFTUNG?
Das Studio ist berechtigt, eine für seine Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Das Studio haftet nicht für Dir entstandene Schäden, z.B. bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung der Geräte oder auch für den Verlust von Wertgegenständen; bei folgenden Schäden haften wir ausnahmsweise doch: a) Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns sowie b) auch für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Du vertrauen darfst.

13. WAS KANN SICH AN DEN MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN ÄNDERN? WIE?
Wir behalten uns vor, diese Mitgliedschaftsbedingungen, nicht jedoch unsere wesentlichen Vertragspflichten (insb. Ziff. 3) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden Dir in diesem Fall eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder in Textform mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen wirksam werden, wenn Du nicht binnen drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprichst.Im Übrigen sind Änderungen dieser Mitgliedschaft nur in Textform wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Der Vertrag gibt alle getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14. WAS IST TEXTFORM? WIE KANN ICH DAS STUDIO ERREICHEN?
Soweit wir in diesen Bedingungen von Textform sprechen, meinen wir § 126b BGB. Eine Mail an info@ems-for-you.de genügt.

15. TEILWIRKSAMKEIT, SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter:http://ec.europa.eu/odr .

Stand 30. Juli 2019